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BGH urteilt zur Strafhöhe gegen Ex-Chefs von Sal. Oppenheim

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Im Streit um das Strafmaß gegen die wegen Untreue verurteilten Ex-Manager der Kölner Privatbank Sal. Oppenheim fällt der Bundesgerichtshof (BGH) heute eine
Im Streit um das Strafmaß gegen die wegen Untreue verurteilten Ex-Manager der Kölner Privatbank Sal. Oppenheim fällt der Bundesgerichtshof (BGH) heute eine Entscheidung. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Revision gegen das Urteil des Kölner Landgerichts eingelegt. Es hatte drei der vier Angeklagten im Juli 2015 zu Freiheitsstrafen auf Bewährung und einen vierten Mann zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. (AZ 2 StR 416/16)
In dem Fall geht es um Millionenverluste im Zusammenhang mit dem früheren Karstadt-Mutterkonzern Arcandor, die fast zum Zusammenbruch des Bankhauses geführt hatten, sowie um ein verlustreiches Immobiliengeschäft.

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