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Familiennachzug bleibt bis Ende Juli begrenzt

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Der Bundesrat ließ die weitere Aussetzung des Familiennachzugs passieren und stimmte für mehr Schutz vor der Schweinepest.
02.03.2018,16:16 Uhr | dpa
Berlin (dpa) – Die weitere Aussetzung des Familiennachzugs kommt. Die von Union und SPD im Bundestag beschlossene Neuregelung passierte an diesem Freitag in Berlin den Bundesrat.
Daneben brachten die Länder vor allem Initiativen erneut auf den Weg, die vom Bundestag in der Vergangenheit nicht aufgegriffen wurden. Hier muss der Bundestag nun entscheiden, wann er sich damit befasst:
FAMILIENNACHZUG: Für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt er bis Ende Juli ausgesetzt. Ab 1. August soll einer begrenzten Zahl von bis zu 1000 Familienangehörigen pro Monat der Nachzug wieder erlaubt werden. Schleswig-Holstein hatte für einen vorläufigen Stopp des Vorhabens und Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat keine Mehrheit erreicht. Sogenannte subsidiär Schutzberechtigte dürfen seit März 2016 bis Mitte März 2018 keine Angehörigen mehr nach Deutschland nachholen. Nun bleibt den Betroffenen, unter ihnen vielen Syrern, dies auch für viereinhalb weitere Monate komplett verwehrt.
SCHWEINEPEST: Der Weg für stärkere Vorkehrungen gegen eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland ist frei. Der Bundesrat stimmte einer vom Kabinett beschlossenen Verordnung am Freitag mit einigen Änderungen zu. Um im Fall eines Ausbruchs der Tierseuche schnell reagieren zu können, werden damit EU-Vorschriften etwa zur Desinfektion von Viehtransportern umgesetzt. Zur Vorbeugung weiter erleichtert werden soll auch die Jagd auf Wildschweine, die den Erreger tragen können. Dafür werden Schonzeiten aufgehoben.
GAFFER-VIDEOS: Sensationsgierigem Fotografieren und Filmen von Todesopfern bei Unfällen soll Einhalt geboten werden.

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