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Puigdemont kommt unter Auflagen frei

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Der katalanische Ex-Regionalpräsident Puigdemont darf die JVA Neumünster verlassen. Das Oberlandesgericht setzt den Vollzug des Auslieferungshaftbefehls unter Auflagen aus. Er soll wohl am Freitag entlassen werden.
Nach seiner Festnahme in Schleswig-Holstein darf der frühere katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont die JVA Neumünster verlassen – allerdings unter Auflagen. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hat nach einer Mitteilung am Donnerstag zwar einen Auslieferungshaftbefehl erlassen, den Vollzug aber unter Auflagen ausgesetzt. Puigdemont muss unter anderem eine Kaution in Höhe von 75.000 Euro hinterlegen. Außerdem darf er Deutschland ohne Zustimmung des Generalstaatsanwaltes nicht verlassen. Weitere Auflagen sind, dass sich der 55-Jährige ein Mal in der Woche bei der Polizei melden und jeden Wechsel seines Aufenthalt mitteilen muss. Wann Puigdemont freikommt, ist derzeit noch nicht klar. Zunächst müssten die vom OLG erlassenen Auflagen erfüllt werden, sagte Puigdemonts Rechtsanwalt Till Dunckel. Das solle so schnell wie möglich geschehen. Eine JVA-Angestellte sagte am späten Abend, dass mit der Freilassung frühestens am Freitagmorgen zu rechnen sei.
Das Oberlandesgericht (OLG) teilte mit, dass es den Vorwurf der « Rebellion » für eine Auslieferung verwirft. Der Senat sei der Auffassung, « dass sich hinsichtlich des Vorwurfs der Rebellion die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweist ».

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