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Klage abgewiesen: Lehrerin darf an Grundschule kein Kopftuch tragen

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Eine Berliner Lehrerin klagt, um mit Kopftuch an einer Grundschule unterrichten zu dürfen. Vor dem Arbeitsgericht verliert sie. Doch eine Berufung ist möglich.
Das Land hat gewonnen, die Klägerin hat verloren: An diesem Mittwoch verkündete das Berliner Arbeitsgericht sein jüngstes Urteil zum Thema Kopftuch in der Schule – Unterricht an Grundschulen ist nach wie vor mit Kopftuch nicht erlaubt. Die Klage von Leyla R. (Name geändert) wurde abgewiesen.
Die Lehrerin hatte geklagt, weil man sie nicht an der Grundschule, der sie zunächst zugewiesen war, mit Kopftuch unterrichten ließ. Stattdessen wurde sie freigestellt; ihr wurde ein Job an einem Oberstufenzentrum angeboten, an dem das Kopftuch erlaubt gewesen wäre. Sie nahm unter dem Vorbehalt der rechtlichen Überprüfung an. Als Grundschullehrerin hätte sie dort allenfalls eine Willkommensklasse unterrichten können, da sie ansonsten nicht für den Posten qualifiziert war; eine solche wurde eigens für sie eingerichtet. Die Klägerin arbeitet derzeit nicht, sondern ist in Elternzeit.
Bedienstete des Landes Berlin können überall eingesetzt werden, wo es ihrer Vergütungsgruppe entspricht, so liegt es auch hier. Die Umsetzung der Lehrerin auf einen anderen Job sei in Ordnung gewesen, die Senatsverwaltung hätte gar nicht anders handeln können, entschied das Gericht.
Berufung ist zulässig, die Anwältin der Klägerin wollte sich noch nicht dazu äußern, ob das Rechtsmittel eingelegt wird.

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