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BVG entscheidet über Streikverbot für Beamte

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Vier Lehrer aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben dagegen geklagt, dass verbeamtete Lehrer nicht streiken dürfen. Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Verbeamtete Lehrer dürfen laut deutschem Grundgesetz nicht streiken. Dagegen haben vier Lehrer aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Heute wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe erwartet. Dieses dürfte wegweisend für das gesamte Berufsbeamtentum sein.
Unter den Klägern ist eine Lehrerin aus Rantrum im Kreis Nordfriesland. Die Beamtin hatte sich laut Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) an einem Warnstreik beteiligt und dafür einen Verweis bekommen. Als Verweis gilt zum Beispiel ein Eintrag in die Personalakte oder eine Geldbuße. Es kann aber auch vorkommen, dass freie Tage gestrichen werden. Das wollen die Kläger so nicht hinnehmen.
Das Streikverbot für Beamte wird aus Artikel 33 des Grundgesetzes abgeleitet. Dafür, dass Beamte im Prinzip unkündbar sind und eine lebenslange Versorgung vom Staat bekommen, dürfen sie nicht streiken.

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