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Beate Zschäpe: Wie lang ist lebenslang?

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Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld: So lautet das Urteil gegen Beate Zschäpe. Was bedeutet es für sie?
Das NSU-Mitglied Beate Zschäpe ist am Mittwoch wegen zehnfachen Mordes, Mordversuchs, Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter des Oberlandesgerichts in München stellten außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.
Das muss allerdings nicht bedeuten, dass Zschäpe nie wieder das Gefängnis verlässt. Schon vor 40 Jahren entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Straftäter auch mit dem Urteil «lebenslang» grundsätzlich die Chance haben müssen, wieder freizukommen. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht: Der Mörder Hans-Georg Neumann etwa sitzt seit mittlerweile 56 Jahren im Gefängnis – so lange wie kein anderer in Deutschland.
Wer zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird, muss mindestens 15 Jahre in Haft bleiben, sagt Gabriele Kett-Straub. Sie ist Professorin für Strafrecht an der Universität Erlangen. Nach diesen 15 Jahren prüft ein Gericht, ob der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Ein psychiatrischer Gutachter muss einschätzen, ob die Täterin rückfällig werden könnte. Außerdem muss die Gefangene mit einer möglichen Entlassung einverstanden sein. «Manche trauen sich ein Leben in Freiheit nicht mehr zu und machen das Gefängnis zu ihrem Altersheim», sagt Kett-Straub.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Täterin entlassen und fortan für fünf Jahre auf Bewährung frei. Nach Ablauf dieser Bewährungszeit hat sie keine Auflagen mehr.
Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, muss das Gericht festlegen, wann die Gefangene erneut beantragen kann, entlassen zu werden. Laut Gesetz muss sie mindestens alle zwei Jahre Gelegenheit dazu haben.

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