Домой Deutschland Deutschland — in German EU-Gericht blockiert neuartiges Gentechnik-Verfahren

EU-Gericht blockiert neuartiges Gentechnik-Verfahren

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Das EU-Gericht hat eine Kennzeichnungspflicht für eine umstrittene Gentechnik-Methode erlassen. Konkret dreht sich der Fall um die sogenannte Genscheren- oder Mutagenese-Technologie.
Das oberste europäische Gericht setzt einer umstrittenen Technologie zur Veränderung des Erbguts von Pflanzen enge Grenzen. Mit dem neuen Verfahren manipulierte Pflanzensorten gelten rechtlich als gentechnisch verändert, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in einem Grundsatzurteil mit. In der Folge müssten die auf dem Wege gewonnenen Pflanzen auch als „gentechnisch veränderte Organismen“ (GVO) gekennzeichnet werden. Die EU macht in dem Bereich strenge Auflagen. Konkret dreht sich der Fall um die sogenannte Genscheren- oder Mutagenese-Technologie, mit der das Erbgut von Pflanzen schneller und gezielter verändert werden kann als bisher. Die Bundesregierung begrüßte das Urteil.
In den EU-Gentechnik-Vorschriften von Anfang des Jahrtausends wird das neue Verfahren nicht aufgeführt. Ein französisches Gericht hatte die Luxemburger Richter deshalb um Auslegung gebeten, ob die EU-Gentechnik-Ordnung auch hier greift. Kritiker fürchten, dass die Genscheren-Technologie nicht sicher ist und sich verändertes Erbgut in der Natur unkontrolliert verbreiten könnte.

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