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Nun muss der BGH entscheiden

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Die Richter verurteilen die Hauptangeklagte Zschäpe zu lebenslanger Haft. Doch sie will sich gegen das Urteil wehren.
Um 14.53 Uhr ist es vorbei. Nach fünf Jahren und zwei Monaten endet der NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Für Beate Zschäpe endet er mit der Höchststrafe: lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Richter des 6. Strafsenats am Oberlandesgericht München sehen es als erwiesen an, dass sie als NSU-Terroristin die Morde an neun Migranten und einer Polizisten und die Bombenanschläge genauso geplant und gewollt hat wie Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, auch wenn sie keinen einzigen Schuss abgegeben, keinen Sprengsatz gezündet hat.
Die Richter halten Zschäpe für eine Terroristin, eine Attentäterin, eine Mörderin. Die Tür zur Freiheit haben sie gleich doppelt versperrt. Beate Zschäpe wird die nächsten Jahrzehnte eingesperrt bleiben. Zu den zwanzig Jahren, die heute 43-Jährige zuletzt erst im Untergrund, später in Untersuchungshaft lebte, kommen nun noch mindestens ebensoviele Jahre hinter Gitter hinzu, sollte das Urteil rechtskräftig werden.
André Eminger hingegen verlässt den Gerichtssaal als freier Mann. Das Gericht hat ihn vom Vorwurf der Beihilfe zum versuchten Mord freigesprochen. Wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung wurde er zu 30 Monaten Haft verurteilt, verrechnet mit der Zeit, die er schon in Untersuchungshaft saß, ergibt das für ihn die Freiheit. Der Haftbefehl gegen den Neonazi mit dem “Die Jew Die”-Tattoo auf dem Bauch (“Stirb Jude, stirb”) wurde aufgehoben. Seine rechten Kameraden auf der Zuschauerbühne jubelten und applaudieren. Richter Manfred Götzl ruft sie zur Ruhe.
Zschäpe wirkt schockstarr. Sie hört nahezu regungslos zu, wie Richter Götzl ihr deutlich macht, dass die Richter ihr kaum ein Wort glauben. Götzl spricht schnell, er nuschelt, ins Detail geht er nicht. Er spricht auch nicht zu den Angeklagten, sondern liest monoton vom Blatt ab. Nur manchmal schaut er hoch. Nur manchmal schaut er zu Zschäpe, Eminger und die anderen drei Angeklagten.

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