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Urteil im Freiburger Missbrauchsfall: Lange Haft für Mutter und Lebensgefährten

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Im Freiburger Prozess um die Verbrechen an einem vielfach missbrauchten Jungen wurde heute das Urteil gegen seine Mutter und ihren Lebensgefährten gesprochen. Die beiden stehen seit Juni gemeinsam wegen Vergewaltigung, Missbrauch sowie Zwangsprostitution vor Gericht.
Urteilsspruch im Missbrauchsprozess: Im Fall des zum sexuellen Missbrauch verkauften Jungen aus Staufen müssen die Mutter des Kindes und ihr Lebensgefährte lange ins Gefängnis.
Im Fall des jahrelang vergewaltigten und zur Prostitution gezwungenen Jungen aus Staufen bei Freiburg sind seine Mutter und ihr Partner zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die 48 Jahre alte Mutter muss zwölf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Für ihren 39 Jahre alten Lebensgefährten verhängten die Richter des Landgerichts Freiburg zwölf Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Damit kommt der wegen schweren Kindesmissbrauchs bereits vorbestrafte Mann auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe erstmal nicht frei. Die beiden Verurteilten sollen insgesamt 42.500 Euro Schmerzensgeld an den Jungen sowie an ein weiteres Opfer, ein kleines Mädchen, zahlen.
Der heute zehn Jahre alte Junge war von seiner eigenen Mutter und ihrem Partner, beide Deutsche, mehr als zwei Jahre vielfach missbraucht und vergewaltigt worden. Außerdem hatten sie das Kind im Darknet für Vergewaltigungen angeboten und an andere Männer verkauft. Die aktive Beteiligung der Frau an den schweren Straftaten gegen ihr eigenes Kind gilt als ungewöhnlich.

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