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EuGH kritisiert Kündigung durch Kirche

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Der Fall beschäftigte deutsche Gerichte seit vielen Jahren, nun ist ein Urteil gefallen: Die Kündigung eines wiederverheirateten katholischen Chefarztes durch die Kirche kann Diskriminierung sein.
Der Fall beschäftigte deutsche Gerichte seit vielen Jahren, nun ist ein Urteil gefallen: Die Kündigung eines wiederverheirateten katholischen Chefarztes durch die Kirche kann Diskriminierung sein.
Die Kündigung eines leitenden Mitarbeiters durch einen katholischen Arbeitgeber wegen dessen zweiter Ehe kann nach EU-Recht eine verbotene Diskriminierung darstellen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) zum Fall eines katholischen Chefarztes aus Deutschland.
Zweite Ehe nach Kirchenrecht ungültig
Der Mann ist seit über 18 Jahren an einem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf beschäftigt. 2005 hatte er sich von seiner ihm katholisch angetrauten Frau scheiden lassen und später standesamtlich eine neue Partnerin geheiratet.

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