Ein Teil der Klagen gegen Volkswagen könnte verjährt sein.
Im Schadenersatzprozess von Anlegern gegen Volkswagen und seine Konzernmutter Porsche SE hat das Gericht signalisiert, dass ein Teil der Forderungen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal verjährt sein könnte. Richter Christian Jäde sagte in einer vorläufigen Einschätzung am ersten Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht Braunschweig am Montag, dass wahrscheinlich nur ein Teil der Ansprüche berücksichtigt würden; dabei ließ er offen, in welcher Höhe. Der 3. Zivilsenat verhandelt über eine Klage der Fondsgesellschaft Deka Investment wegen erlittener Kursverluste. Hinter der Musterklägerin stehen knapp 1700 vergleichbare Fälle, die Summe der Forderungen beläuft sich auf neun Milliarden Euro.
Jäde sagte, das Verfahren sei derart komplex, dass sich der Senat zu Beginn nicht festlegen wolle. Dazu seien zu viele rechtliche Fragen zu klären. Das Gericht wolle die so genannten Feststellungsziele nacheinander abarbeiten, von denen 183 Volkswagen betreffen und zehn die Porsche SE. Dabei machte der Richter klar, dass seiner Ansicht der Zeitraum ab dem Frühjahr 2014 für Entscheidungen über die Kapitalmarktrelevanz von „Dieselgate“ wichtig ist. Zu dem Zeitpunkt hatten VW-Mitarbeiter von einer Untersuchung in den USA erfahren, die zum Ergebnis kam, dass Dieselautos der Wolfsburger auf der Straße ein Vielfaches mehr an Stickoxid ausstießen als im Labor. Nachdem sich daraufhin die US-Umweltbehörden einschalteten, gründete die VW-Entwicklungsabteilung eine Task Force, um Antworten auf deren Fragen zu formulieren.