Домой Deutschland Deutschland — in German Arbeitsrecht: Bundestag beschließt Recht auf befristete Teilzeit

Arbeitsrecht: Bundestag beschließt Recht auf befristete Teilzeit

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Künftig können Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit ihre Arbeitszeit reduzieren, behalten aber ihr Recht, in Vollzeit zurückzukehren. Arbeitgeber sind wenig begeistert.
Die SPD hat eines ihrer wichtigsten Vorhaben in dieser Legislaturperiode durch den Bundestag gebracht: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland sollen ein Recht auf befristete Teilzeit erhalten. Das Gesetz zur sogenannten Brückenteilzeit von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass Beschäftigte später wieder in Vollzeit zurückkehren können. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Mast sagte: «Wir beenden die Teilzeitfalle für viele Frauen .» Daneben ebne der Gesetzgeber den Weg für bessere Bedingungen in der digitalen Arbeitswelt. «Denn für die Arbeit 4.0 ist es wichtig, dass sich Menschen weiterbilden können», sagte Mast. «Wenn sie dafür auf eigenen Wunsch bei der Arbeitszeit für eine bestimmte Dauer kürzertreten können, verbessert das ihre Fähigkeiten auf dem sich verändernden Arbeitsmarkt.»
Mast sagte weiter, eingeschränkt werde mit dem Gesetz auch Arbeit auf
Abruf. «Hier schieben wir dem Missstand einen Riegel vor, dass
Betroffene oft zu Hause sitzen und warten müssen, bis sie zum Arbeiten
gerufen werden und nicht wissen, was sie im Monat verdienen.»
Das Gesetz gilt künftig für Arbeitnehmer aus Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten.

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