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"Horrorhaus"-Urteil: Psychiatrie und Gefängnis

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Zwei Frauen aus Niedersachsen starben im “Horrorhaus” von Höxter. Nun wurden Wilfried W. und seine Ex-Frau Angelika W. verurteilt. Er muss in die Psychiatrie, sie ins Gefängnis.
Nach fast zwei Jahren und insgesamt etwa 60 Verhandlungstagen hat der Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter (Nordrhein-Westfalen) ein Ende: Das Landgericht Paderborn hat Wilfried W. zu elf Jahren Haft verurteilt. Er soll in der Psychiatrie untergebracht werden. Seine Ex-Frau Angelika W. muss 13 Jahre ins Gefängnis. Das Paar hatte jahrelang Frauen mit Kontaktanzeigen in sein Haus gelockt und misshandelt. Zwei Opfer aus Niedersachsen starben an den Folgen der Misshandlung.
Die Angeklagten wurden wegen Mordes durch Unterlassen und versuchten Mordes verurteilt. Im Strafmaß folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft und den Nebenklägern nicht – sie hatten jeweils lebenslange Haftstrafen gefordert. In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter, die Kammer habe bei Angelika W. von einer lebenslangen Haft abgesehen, weil sie umfassend ausgesagt und zur Aufklärung beigetragen habe. Wilfried W. sei vermindert schuldfähig. Deshalb komme bei ihm lebenslänglich nicht in Frage.
Die Verteidiger hatten zuvor deutlich niedrigere Strafen gefordert. Für Wilfried W. plädierten sie auf sieben Jahre und sechs Monate Haft wegen versuchten Mordes.

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