Der eine liebt es, dem anderen geht es gehörig auf die Nerven. Laute Hausmusik hat schon manche Nachbarn vor Gericht gebracht. Im Streit um Trompetenspiel im…
Trompetenspiel des Nachbarn muss man in Grenzen hinnehmen
Der eine liebt es, dem anderen geht es gehörig auf die Nerven. Laute Hausmusik hat schon manche Nachbarn vor Gericht gebracht. Im Streit um Trompetenspiel im Reihenhaus hat der BGH jetzt klar gemacht: Es muss in gewissen Grenzen hingenommen werden.
Wenn Nachbarn über das Musizieren im Reihenhaus streiten, dürfen Gerichte keine zu strengen Maßstäbe anlegen. Hausmusik müsse in gewissen Grenzen als übliche Freizeitbeschäftigung möglich sein.
So urteilte der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) in einem Verfahren aus Augsburg um das Trompetenspiel eines Berufsmusikers. Maßstab sei der verständige Durchschnittsmensch. (Az. V ZR 143/17)
Es komme allerdings immer auf den Einzelfall an. Die Art des Instruments, die wahrnehmbare Lautstärke im Nachbarhaus und mögliche Erkrankungen der Nachbarn müssten berücksichtigt werden. Der für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat hält zwei bis drei Stunden an Wochentagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen als Richtwert für angemessen.