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Verwaltungsgericht Aachen: Gericht hebt Demonstrationsverbot am Hambacher Forst auf

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Das Verwaltungsgericht hält das von der Aachener Polizei ausgesprochene Verbot der Demonstration für rechtswidrig. Am Samstag werden 20.000 Demonstranten erwartet.
Das Verwaltungsgericht Aachen hat das Demonstrationsverbot am Hambacher Forst gekippt. Damit gab es einem Eilantrag des Vereins NaturFreunde Deutschlands statt. Es spreche « Überwiegendes » dafür, dass das von der
Aachener Polizei wegen Sicherheitsbedenken ausgesprochene Verbot der Demonstration rechtswidrig
sei. Für die Kundgebung werden 20.000 Teilnehmende erwartet. Die Polizei kündigte
an, die Entscheidung zu akzeptieren und nicht vor das
Oberverwaltungsgericht in Münster zu ziehen.
Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster einen vorläufigen
Rodungsstopp zwischen Aachen und Köln verfügt. Die
Richter entsprachen damit in einem Eilverfahren dem Antrag des
Umweltverbandes BUND. Der Energiekonzern RWE wollte in den kommenden Monaten mehr als die
Hälfte des verbliebenen alten Waldes fällen, um den benachbarten
Braunkohletagebau zu erweitern.
Nach einem Gutachten der Bundestagsfraktion der Grünen ist das aber gar nicht nötig. Wie der Spiegel unter Berufung auf das Dokument berichtet, benötigt RWE für den auslaufenden Betrieb seiner Braunkohlekraftwerke bis 2040 nur noch 700 Millionen Tonnen Braunkohle – weniger als ein Drittel der Menge, die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen dem Energiekonzern genehmigt hat.

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