Die Bundestagsverwaltung wird in der Affäre um eine Schweizer Großspende an die AfD aktiv. Die „Swiss Connection“ der Partei wirft schon länger Fragen auf.
Die AfD gerät wegen einer Großspende aus der Schweiz in Bedrängnis. Am Montag forderte die Bundestagsverwaltung die AfD zu einer Stellungnahme auf, nachdem „Süddeutsche Zeitung“, WDR und NDR über eine offenbar illegale Spende in Höhe von 130 000 Euro berichtet hatten. Dieser Betrag soll zwischen Juli und September 2017 von einer Schweizer Pharma-Firma in mehreren Tranchen an den AfD-Kreisverband Bodensee geflossen sein. Dort trat die heutige Fraktionsvorsitzende Alice Weidel für den Bundestag an. Als Spendenzweck habe der Geldgeber angegeben: „Wahlkampfspende Alice Weidel“.
Das Problem: Parteispenden von Absendern außerhalb der Europäischen Union dürfen nach Angaben der Bundestagsverwaltung nicht angenommen werden. Sie müssen entweder sofort zurücküberwiesen oder an den Bundestagspräsidenten abgeführt werden. Dazu kommt, dass Parteispenden über 50 000 Euro grundsätzlich der Bundestagsverwaltung angezeigt werden müssen. Der AfD droht eine empfindliche Strafe.
Weidel betonte, dass das Geld nicht an sie selbst, sondern an den Kreisverband gegangen sei. Sie erklärte, die Schatzmeisterin des Kreises habe damals Kontakt mit dem baden-württembergischen Landesschatzmeister Frank Kral aufgenommen, um zu erfragen, wie mit der Spende umzugehen sei. Sie selbst habe zunächst keine Notwendigkeit gesehen, aktiv zu werden, sagte Weidel.