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Europäisches Gericht prüft Sicherungsverwahrung

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Das deutsche System zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter steht wieder auf dem Prüfstand. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet
Das deutsche System zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter steht wieder auf dem Prüfstand. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet heute in letzter Instanz über eine Beschwerde eines verurteilten deutschen Mörders (Beschwerdenummern 10211/12 und 27505/14). Er sieht durch seine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung seine Menschenrechte auf Freiheit und Sicherheit verletzt.

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