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Bundesverfassungsgericht verhandelt über Hartz-IV-Sanktionen

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14 Jahre nach der Einführung von Hartz IV überprüft das Bundesverfassungsgericht heute ein Kernstück der Reform. Es geht um die Sanktionen, die Empfängern der
14 Jahre nach der Einführung von Hartz IV überprüft das Bundesverfassungsgericht heute ein Kernstück der Reform. Es geht um die Sanktionen, die Empfängern der Grundsicherung drohen, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen. Vorgesehen ist die Kürzung der monatlichen Leistungen um 10,30 oder 60 Prozent des sogenannten Regelbedarfs.

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