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Sami A. muss nicht nach Deutschland zurück

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Er soll Leibwächter Osama bin Ladens gewesen sein. Bei Sami A.s Abschiebung nach Tunesien lief dann vieles schief. Ein Gericht bestätigte nun aber, dass er nicht zurückgeholt werden muss.
Er soll Leibwächter Osama bin Ladens gewesen sein. Bei Sami A.s Abschiebung nach Tunesien lief dann vieles schief. Ein Gericht bestätigte nun aber, dass er nicht zurückgeholt werden muss.
Der rechtswidrig nach Tunesien abgeschobene mutmaßliche islamistische Gefährder Sami A. muss nicht nach Deutschland zurückgeholt werden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte die Aufhebung des lange Zeit bestehenden Abschiebungsverbots für den 42-Jährigen.
Das Gericht blieb in der mündlichen Verhandlung bei seiner Einschätzung, dass eine diplomatische Zusicherung Tunesiens Sami A. hinreichend verlässlich vor Folter und unmenschlicher Behandlung schütze. Die Behauptung von Sami A., er sei nach seiner Abschiebung in Tunesien menschenrechtswidrig behandelt worden, sei nicht glaubhaft, sagte der Kammervorsitzende Oliver Engsterhold in der mündlichen Urteilsbegründung.

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