Home Deutschland Deutschland — in German Aktives Ja zu Cookies muss sein

Aktives Ja zu Cookies muss sein

258
0
SHARE

Internet-Cookies sammeln Nutzerdaten. Oft ist die Erlaubnis dazu voreingestellt, doch das darf nicht sein, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Nutzer müssten aktiv ankreuzen, wenn sie einverstanden seien.
Internet-Cookies sammeln Nutzerdaten. Oft ist die Erlaubnis dazu voreingestellt, doch das darf nicht sein, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Nutzer müssten aktiv ankreuzen, wenn sie einverstanden seien.
Wer auf Internetseiten Cookies setzen will, mit denen ein Anbieter das Verhalten des Nutzers im Internet erfasst, ein Nutzerprofil von ihm erstellt und ihm dann darauf abgestimmte Werbung zusendet, der braucht in jedem Fall die aktive Zustimmung des Nutzers. Ein voreingestellter Haken im Feld zur Cookie-Einwilligung benachteilige den Nutzer unangemessen.
Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Streit zwischen einem Anbieter von Online-Gewinnspielen, Planet49, und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die betreffende Gewinnspielseite enthielt ein Kästchen, das bereits mit einem Häkchen versehen war. Dadurch stimmte der Internetnutzer dem Setzen von Cookies zu Werbezwecken automatisch zu.
Voreinstellungen beim Gewinnspiel
In dem vorliegenden Fall befanden sich unter den Eingabefeldern für die Adresse zwei mit Ankreuzfeldern versehene Einverständniserklärungen. Mit Bestätigen des ersten Textes, dessen Ankreuzfeld nicht mit einem voreingestellten Häkchen versehen war, sollte das Einverständnis mit einer Werbung durch Sponsoren und Kooperationspartner der Beklagten per Post, Telefon, E-Mail oder SMS erklärt werden.

Continue reading...