Home Deutschland Deutschland — in German Demonstrationen dauern an – Würgegriff verboten: Floyds Tod stößt Veränderungen an

Demonstrationen dauern an – Würgegriff verboten: Floyds Tod stößt Veränderungen an

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Der brutale Tod von George Floyd wird für immer Teil der US-Geschichte sein.
Minneapolis/New York/Washington (dpa) – Sport, Politik, Polizei und Justiz – das sind nur vier der Bereiche des Lebens in den USA, die sich gerade wegen des brutalen Tods von George Floyd verändern. Und die friedlichen Demonstrationen im Land gegen Polizeigewalt und Rassismus dauern weiter an.
In der Hauptstadt Washington wird heute mit dem bislang größten Protest gerechnet; auch in anderen Metropolen wollen die Menschen wieder auf die Straße gehen.
Die Stadt Minneapolis, wo der Afroamerikaner Floyd am vergangenen Montag bei einer Festnahme getötet worden war, kündigte umfassende Polizeireformen an. Künftig dürften Beamte keine Würgegriffe mehr anwenden und Verdächtige nicht am Nacken festhalten, erklärte Bürgermeister Jacob Frey. Zudem müssten alle Polizeibeamte, die Zeugen einer “ungenehmigten Gewaltanwendung” ihrer Kollegen würden, dies unter Strafandrohung melden. Die mit dem Bundesstaat Minnesota juristisch bindend vereinbarten Reformen seien ein guter Schritt, um die Kultur der Polizei zu ändern und “systematischen Rassismus zu entwurzeln”, schrieb Frey auf Twitter.
Auch im bevölkerungsreichen Westküstenstaat Kalifornien soll ein Würgegriff, bei dem die Blutzufuhr zum Gehirn unterbunden wird, künftig verboten werden. Gouverneur Gavin Newsom erklärte am Freitag, die Methode werde aus dem Trainingsprogramm für Polizeibeamte verbannt, zudem solle auch eine gesetzliche Regelung folgen. Auch der Gouverneur des Bundesstaates New York, Andrew Cuomo, stellte am Freitag einen Gesetzesentwurf vor, der unter anderem den Würgegriff bei Polizeieinsätzen verbieten soll. Zudem sollen Akten zu früherem Fehlverhalten von Polizisten transparent einsichtlich gemacht werden.
In New York kündigte Manhattans Staatsanwalt Cy Vance zudem an, Demonstranten nicht wegen Verstößen gegen die nächtliche Ausgangssperre zu belangen.

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