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– die neusten Entwicklungen zum Coronavirus in der Schweiz

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Bisher sind in der Schweiz laut Angaben des Bundesamts für Gesundheit 34 154 Personen positiv auf Sars-CoV-2 getestet worden, 1700 Infizierte sind gestorben.
Bisher sind in der Schweiz laut Angaben des Bundesamts für Gesundheit 34 154 Personen positiv auf Sars-CoV-2 getestet worden,1700 Infizierte sind gestorben. Die neusten Entwicklungen Alle Nachrichten zu den Entwicklungen ausserhalb der Schweiz finden Sie hier, die Entwicklungen in Deutschland finden Sie hier. Wie viele Infizierte und Todesfälle gibt es? In der Schweiz und in Liechtenstein sind laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Samstag (25.7.) innerhalb eines Tages 148 neue Ansteckungen mit dem Coronavirus gemeldet worden. Insgesamt gibt es bisher 34 302 bestätigte Fälle und 1700 Menschen, die positiv auf Covid-19 getestet worden waren, sind gestorben (25.7.). Das BAG bezieht sich auf die Meldungen, welche die Laboratorien sowie Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Meldepflicht übermittelt haben. Lineare Skala Die Angaben zu infizierten und verstorbenen Coronavirus-Patienten variieren je nach Quelle. Laut offiziellen Angaben der Kantone und des Fürstentums sind bis Samstag (25.7.) 34 250 Fälle gemeldet worden. Mindestens 1978 Erkrankte sind bisher verstorben. Im Kanton Zürich sind 4341 Personen positiv getestet worden,136 infizierte Personen sind gestorben (24.7.). Wie sehen die aktuellen Massnahmen des Bundes aus? Der Bundesrat hatte die Situation in der Schweiz seit Mitte März als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz eingestuft, seit dem 27. Mai gilt wieder die «besondere Lage». Es gelten folgende Massnahmen: Was die Lockerungen seit dem 22. Juni im Detail für die verschiedenen Branchen und Bereiche bedeuten, können Sie hier nachlesen. Im öffentlichen Verkehr gilt seit dem 6. Juli eine Maskentragpflicht in der ganzen Schweiz. Was gilt in welchem Kanton? Aargau: In Klubs, Bars und Restaurants sowie an Veranstaltungen (innen und aussen) sind bis zum 31. Dezember nur noch 100 Personen erlaubt, wenn weder Abstandsregeln eingehalten werden können noch Schutzmassnahmen wie Masken oder Abschrankungen vorgesehen sind. Gäste in Klubs müssen sich ausweisen und die Kontaktdaten verifizieren. Basel-Landschaft: In Klubs, Bars und Restaurants sowie an Veranstaltungen (innen und aussen) sind bis zum 31. Dezember nur noch 100 Personen erlaubt, wenn weder Abstandsregeln eingehalten werden können noch Schutzmassnahmen wie Masken oder Abschrankungen vorgesehen sind. Gäste in Klubs müssen sich ausweisen und die Kontaktdaten verifizieren. Basel-Stadt: In Klubs, Bars und Restaurants sowie an Veranstaltungen (innen und aussen) sind bis zum 31. Dezember nur noch 100 Personen erlaubt, wenn weder Abstandsregeln eingehalten werden können noch Schutzmassnahmen wie Masken oder Abschrankungen vorgesehen sind. Gäste in Klubs müssen sich ausweisen und die Kontaktdaten verifizieren. Bern: Gäste in Klubs müssen sich ausweisen und die Kontaktdaten verifizieren. Freiburg: An der Universität Freiburg gilt ab dem 31. August bis zum 31. Januar 2021 eine Maskentragpflicht. Betreiber von Bars und Diskotheken müssen von Besuchern einen beglaubigten Ausweis und eine Mobiltelefonnummer verlangen. Die Teilnehmerzahl an nicht politischen und nicht kommerziellen Anlässen ist auf 300 begrenzt. Ausnahmen können bei den Oberämtern beantragt werden. Genf: Ab 28. Juli gilt eine Maskentragpflicht in allen Geschäften und Kunden müssen sich vor dem Betreten die Hände desinfizieren. Zudem muss das Personal in Coiffeur- und Schönheitssalons eine Maske tragen. Bars und Diskotheken sind verpflichtet, seit 24. Juli die Kontaktdaten ihrer Kunden zu erfassen. Ebenso muss das Personal in Restaurants, Bars und Diskotheken eine Maske tragen. Die Massnahmen sind zunächst bis 1. Oktober in Kraft. Graubünden: Weil im Kanton die Fallzahlen steigen, empfiehlt das Gesundheitsamt dringend, Masken zu tragen (21.7). Eine Maskentragpflicht gilt jedoch ausser im öffentlichen Verkehr nicht. Jura: Beim Einkaufen müssen die Menschen Masken tragen. Die Regelung gilt vorerst bis 6. September und betrifft alle, die über zwölf Jahre alt sind. Luzern: Gäste in Klubs müssen sich ausweisen und ihre Kontaktdaten verifizieren. Sowohl in Gastronomiebetrieben, in denen Gäste keinen festen Sitzplatz haben, als auch bei Veranstaltungen dürfen sich maximal 100 Gäste in einem Bereich aufhalten. Ausserhalb der Bereiche muss entweder der Mindestabstand eingehalten oder eine Schutzmaske getragen werden.

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