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Fall Lübcke: Bundesanwalt gibt Waffenhändler-Verfahren ab

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Seit Juni müssen sich Stephan Ernst und sein mutmaßlicher Helfer Markus H. für den Mordanschlag auf Walter Lübcke vor Gericht verantworten. Doch es gab noch …
Seit Juni müssen sich Stephan Ernst und sein mutmaßlicher Helfer Markus H. für den Mordanschlag auf Walter Lübcke vor Gericht verantworten. Doch es gab noch einen dritten Verdächtigen.
Im Mordfall Lübcke hat der Generalbundesanwalt das Ermittlungsverfahren gegen den mitverdächtigten Waffenhändler abgegeben. Zuständig ist nun die Staatsanwaltschaft Paderborn, wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe sagte.
Der 65-Jährige soll dem Hauptangeklagten Stephan Ernst 2016 die Waffe verkauft haben, mit der Anfang Juni 2019 der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke erschossen wurde. Deswegen werden dem Mann noch fahrlässige Tötung und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Für die Verfolgung dieser Straftaten ist die Bundesanwaltschaft nicht zuständig.

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