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Berlin verbietet Corona-Demos – Drohungen gegen Polizei

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Proteste von Kritikern der Corona-Politik am Samstag wurden untersagt. Initiative will juristisch dagegen vorgehen. Innensenator spricht von Drohungen.
Die für Samstag geplante Demonstration von Kritikern der Corona-Politik darf nicht stattfinden. Die Versammlungsbehörde hat am Mittwoch entschieden, dass mehrere angemeldete Demonstrationen verboten werden. Das teilte die Innenverwaltung am Vormittag mit. Begründet wird das Verbot damit, dass „es bei dem zu erwartenden Kreis der Teilnehmenden zu Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung kommen wird“. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) begrüßte die Entscheidung: „Das ist keine Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz.“„Querdenker“ wollen bis vor das Verfassungsgericht ziehen Die Organisatoren, die Stuttgarter Initiative Querdenken 711, will das Verbot nicht hinnehmen und hat einen Einspruch beim Berliner Verwaltungsgericht angekündigt. „Wir gehen juristisch gegen die Entscheidung des Innensenators vor und gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht diesen feindlichen Angriff auf das Grundgesetz zurückweisen wird“, teilte der Initiator der Demonstration, Michael Ballweg, am Mittwoch mit. „Diese, wie die anderen Versammlungen von Querdenken in Berlin werden stattfinden.“ Ballweg erklärte, die Initiative Querdenken habe „mehrere sehr gute Kooperationsgespräche mit der Polizei“ geführt, „in denen wir insbesondere die Problematik der Hygienekonzepte gut und kooperativ miteinander abgestimmt haben.“ Er fügte hinzu: „Ganz offensichtlich geht es dem Berliner Innensenator Andreas Geisel nicht um infektionsschutzrechtliche Befürchtungen, die seine eigene Polizeibehörde nicht teilt, sondern ausschließlich um die Gesinnung der Teilnehmer.“ Rechtsanwalt Ralf Ludwig, der nach Angaben des Demonstrations-Initiators Ballweg die Initiative vertritt, sagte am Mittwoch in einem im Internet verbreiteten Video: „Wir werden vors Verwaltungsgericht gehen, wir werden natürlich auch im Zweifel das Bundesverfassungsgericht anrufen, wenn nicht bereits auf Ebene des Verwaltungsgerichts oder des Oberverwaltungsgerichts dieser Bescheid aufgehoben wird.“ Ludwig betonte: „Wir gehen davon aus, dass die Versammlung am 29.8. stattfindet.“ Das Verbot sei eine „reine Gesinnungssache“. „Das heißt, dass man die Menschen, die demonstrieren wollen, nicht in Berlin haben will.“ Ballweg hatte in einer Erklärung mitgeteilt: „Wir gehen juristisch gegen die Entscheidung des Innensenators vor und gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht diesen feindlichen Angriff auf das Grundgesetz zurückweisen wird. Drohungen gegen die Polizei Ein Sprecher von Innensenator Andreas Geisel (SPD) erklärte, man werde eine mögliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts abwarten und wenn nötig, dann auch den Rechtsweg bis zum Oberverwaltungsgericht gehen. Vorwürfe, das Verbot sei wegen der politischen Intention der Demonstranten erfolgt, wies er zurück: „Der Senat misst nicht mit zweierlei Maß.

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