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Jugendarrest nach sinnlosem Tod eines geschützten Auerhahns im Schwarzwald

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Die Zahl des Auerwildes im Schwarzwald ist längst auf einen bedrohlich niedrigen Stand geschrumpft. Wenn dann ein jun…
Die Zahl des Auerwildes im Schwarzwald ist längst auf einen bedrohlich niedrigen Stand geschrumpft. Wenn dann ein junger Mann einen der geschützten Vögel erschlägt, löst das Empörung aus. Jetzt hat das Amtsgericht Titisee-Neustadt in dem Fall geurteilt. Titisee-Neustadt – Auerhähne verteidigen sich bei Störungen anstatt zu flüchten. Das wurde einem der streng geschützten Vögel im vergangenen August am Feldberg im Schwarzwald zum Verhängnis. Ein betrunkener junger Mann scheuchte das Tier auf einer Wiese auf – und erschlug es mit einer Flasche. Für die Tat, die nach Überzeugung von Richter André Gerber durch Zeugen belegt ist, soll der 21-Jährige nach Jugendstrafrecht für eine Woche in Dauerarrest. Außerdem muss er 1000 Euro an die Naturschutzorganisation Nabu zahlen. Die Tat hatte überregional Bestürzung hervorgerufen. Ein 23 Jahre alter Mann, der zusammen mit dem Jüngeren während eines Volksfests im Hochschwarzwald unterwegs war, erhielt wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz eine Geldstrafe in Höhe von 1300 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Für den 21-Jährigen hat die Tat eine weitere Konsequenz: Sein Jagdschein wurde eingezogen. Nach dem Urteil ist dem Mann die Jagdausübung für sechs Monate verboten.

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