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Urteil zu Abtreibungsverbot in Polen wird rechtskräftig

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In Polen waren Abtreibungen bisher im Fall von Inzest oder Vergewaltigung, eine Gefahr für Gesundheit oder Leben der …
In Polen waren Abtreibungen bisher im Fall von Inzest oder Vergewaltigung, eine Gefahr für Gesundheit oder Leben der Mutter sowie bei einer schweren Behinderung des Kindes erlaubt. Diese letzte Ausnahme wurde vom Verfassungsgericht aufgehoben. Warschau, Wien – Das umstrittene Urteil des polnischen Verfassungsgerichts zum Abtreibungsverbot bei Behinderung wird am heutigen Mittwoch rechtskräftig. Das diesbezügliche umstrittene Gerichtsurteil vom 22. Oktober wird im Amtsblatt veröffentlicht, vermeldete die Nachrichtenagentur PAP mit Berufung auf die Regierung. Am Abend begannen erneute Protestkundgebungen gegen die Verschärfung des Abtreibungsrechts. Entgegen den Gepflogenheiten war die Entscheidung des Verfassungsgerichts bisher nicht im amtlichen Anzeiger veröffentlicht worden. Mit der Veröffentlichung hat die Entscheidung offiziell Gültigkeit. Polen hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze Europas. Bisher waren Abtreibungen im Fall von Inzest oder Vergewaltigung, eine Gefahr für Gesundheit oder Leben der Mutter sowie bei einer schweren Behinderung des Kindes erlaubt.

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