Die Steuererklärung schreibt sich auch während der Pandemie nicht von selbst. Vieles muss zusammengeschrieben werden, darunter Werbungskosten – auf die sich während der Pandemie ein Blick …
Die Steuererklärung schreibt sich auch während der Pandemie nicht von selbst. Vieles muss zusammengeschrieben werden, darunter Werbungskosten – auf die sich während der Pandemie ein Blick lohnt. Fahrtkosten, Homeoffice, Betriebshandy – solche Ausgaben können sich steuerlich auszahlen. Denn alle Kosten, die durch die Arbeit entstehen gelten als Werbungskosten, die in der Steuererklärung angesetzt werden können. Dafür gibt es die Anlage N. Die Corona-Pandemie wirkt sich diesmal besonders auf diesen Posten aus. Deshalb ist es wichtig dabei etwas mehr Zeit zu investieren. Werbungskosten hat so gut wie jeder Beschäftigte. Denn dazu zählen alle Ausgaben, die durch die Ausübung der Arbeit entstehen. Das sind beispielsweise Kosten für den Weg zur Arbeit, Ausgaben für Büromaterial, den neuen Drucker oder Berufskleidung. Aber auch eine Gewerkschaftsmitgliedschaft wird aufgrund der eigenen Tätigkeit abgeschlossen und lässt sich deshalb steuerlich absetzen, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Im Durchschnitt wurden im Jahr 2016 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 1734 Euro Werbungskosten für Arbeitnehmer angerechnet. Der Bund für Steuerzahler empfiehlt alle Angaben ausführlich zu dokumentieren. Damit sollen Rückfragen vermieden werden. Pauschale liegt bei 1000 Euro Steuerrechtlich hat jede Person automatisch eine Pauschale von 1000 Euro für Werbungskosten.