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Verfassungsgericht stärkt Fridays for Future: Klimaschutzgesetz geht nicht weit genug

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Das oberste deutsche Verfassungsgericht gibt den jungen Beschwerdeführenden Recht. Deutschland muss beim Klimaschutz mehr machen.
Das oberste deutsche Verfassungsgericht gibt den jungen Beschwerdeführenden Recht. Deutschland muss beim Klimaschutz mehr machen. Karlsruhe – Das deutsche Klimaschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab dem Jahr 2031, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag mit und gab damit den Verfassungsbeschwerden mehrerer junger Menschen teilweise statt. Der Gesetzgeber müsse die Fortschreibung der Minderungsziele für die Zeit nach 2030 bis Ende kommenden Jahres genauer regeln (Az.: 1 BvR 2656/18 u.a.). Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden seien durch die Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärten die Richter.

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