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Oberlandesgericht hebt Masken-Beschluss von Weimarer Richter auf

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Das Oberlandesgericht hat den umstrittenen Beschluss eines Weimarer Amtsrichters zur Aufhebung der Maskenpflicht an zwei Schulen gekippt. Damit wurde einer Beschwerde des Thüringer Bildungsministeriums stattgegeben.
von MDR THÜRINGEN Stand: 18. Mai 2021,20:43 Uhr Das Oberlandesgericht hat den umstrittenen Beschluss eines Weimarer Amtsrichters zur Aufhebung der Maskenpflicht an zwei Schulen gekippt. Damit wurde einer Beschwerde des Thüringer Bildungsministeriums stattgegeben. Der umstrittene Beschluss eines Weimarer Amtsrichters zur Maskenpflicht im Schulunterricht ist aufgehoben. Nach Informationen von MDR THÜRINGEN hat das Oberlandesgericht in Jena einer Beschwerde des Thüringer Bildungsministeriums dagegen stattgegeben. Zur Begründung liegen noch keine Informationen vor. Der Amtsrichter hatte im April verfügt, dass an zwei Weimarer Schulen die Corona-Hygienevorgaben des Bildungsministeriums nicht länger angewendet werden dürfen. Dazu gehören die Maskenpflicht im Unterricht, Abstandsregeln und Schnelltests. Mutter von zwei Schülern klagte Geklagt hatte eine Mutter zweier Schüler an diesen Schulen. Sie sah durch die Corona-Hygienevorgaben das Wohl ihrer Kinder gefährdet. Der Amtsrichter hob die Maskenpflicht im Unterricht für diese beiden Schüler und für sämtliche Mitschüler in allen Klassen dieser Schulen auf. Dies sah das Bildungsministerium als nicht rechtens an. Der Beschluss gelte nur für die Söhne der Klägerin. Verwaltungsgericht: Beschluss „offensichtlich rechtswidrig“ Die Weimarer Mutter zog in der Sache auch vor das Verwaltungsgericht Weimar, wo sie zusammen mit anderen Klägern gegen die Maskenpflicht an Schulen scheiterte. Die Verwaltungsrichter wiesen die Eilanträge dieser Kläger allesamt zurück. Ferner bezeichneten diese Richter den Beschluss ihres Kollegen am Amtsgericht als offensichtlich rechtswidrig. Der Familienrichter habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden oder Vertretern als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen.

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