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Justizministerium geht gegen Telegram vor

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Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verlangt von Sozialen Netzwerken, strafbare Inhalte zu löschen. Dafür müssen Nutzer die Verstöße bei den Plattformen melden können – so eine Funktion fehlt nach Ansicht des Bundesamtes für Justiz aber beim Messenger Telegram. Jetzt laufen gleich zwei Bußgeldverfahren.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verlangt von Sozialen Netzwerken, strafbare Inhalte zu löschen. Dafür müssen Nutzer die Verstöße bei den Plattformen melden können – so eine Funktion fehlt nach Ansicht des Bundesamtes für Justiz aber beim Messenger Telegram. Jetzt laufen gleich zwei Bußgeldverfahren. Das Bundesjustizministerium geht gegen den Messenger-Dienst Telegram vor. Das Bundesamt für Justiz habe zwei Anhörungsschreiben an Telegram in den Vereinigten Arabischen Emiraten gesandt, sagte eine Sprecherin des Ministeriums in Berlin.

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