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Start bei 10,80: Neuer Mindestlohn in der Fleischwirtschaft

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Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und die Arbeitgeber der deutschen Fleischwirtschaft haben sich auf eine neue Lohnuntergrenze von 10,80 Euro für die rund 160. …
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und die Arbeitgeber der deutschen Fleischwirtschaft haben sich auf eine neue Lohnuntergrenze von 10,80 Euro für die rund 160.000 Beschäftigten in den Schlachthöfen und Wurstfabriken geeinigt. Schrittweise soll der Mindestlohn dann über 11,00 Euro Anfang 2022 bis auf 12,30 Euro zum 1. Dezember 2023 angehoben werden. Das teilte die Gewerkschaft NGG nach der Zustimmung der Arbeitgeber zu dem Modell in Hamburg mit. Die NGG-Tarifkommission hatte dem Vorschlag bereits in der vergangenen Woche zugestimmt. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit Anfang 2021 bei 9,50 Euro und steigt bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. «Diesen Tarifabschluss haben die Beschäftigten mit zahlreichen Streiks durchgesetzt.

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