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EU-Gericht erlaubt Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

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Arbeitgeber haben laut den EU-Richtern ein Recht, den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln und soziale Konflikte zu vermeiden. Zwei konkrete Anlassfälle sollen von deutschen Gerichten…
Arbeitgeber haben laut den EU-Richtern ein Recht, den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln und soziale Konflikte zu vermeiden. Zwei konkrete Anlassfälle sollen von deutschen Gerichten entschieden werden. Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen könne durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden, urteilte der EuGH am Donnerstag.

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