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Karlsruhe belässt Wahlrechtsreform für Bundestagswahl in Kraft

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Der Bundestag soll gesundgeschrumpft werden. Aber über das Wie wird seit Jahren gestritten. Die Opposition will eine Reform mit einer Klage zu Fall bringen.
Mehr aktuelle News finden Sie hier Die Bundestagswahl am 26. September kann nach dem von Union und SPD neu beschlossenen Wahlrecht stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag ab, mit dem die FDP-, Grünen- und Linke-Abgeordneten die im November 2020 in Kraft getretenen Änderungen mit sofortiger Wirkung kippen wollten. Wie das Gericht in Karlsruhe am Freitag mitteilte, will es die Reform aber im Hauptverfahren genau prüfen. Die Richterinnen und Richter sehen möglicherweise problematische Punkte. (Az.2 BvF 1/21) Zwischen den Parteien herrscht im Grunde Einigkeit, dass der auf 709 Sitze angewachsene Bundestag wieder kleiner werden muss. Ein großes Parlament kostet den Steuerzahler nicht nur mehr Geld, es ist auch weniger arbeitsfähig.

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