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Wie Politikerinnen und Behörden ein Verbrechen benutzen

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Franziska Giffey und Elke Breitenbach meinen, sie müssten den Tod einer Afghanin etikettieren. Die Staatsanwaltschaft ging mit schlechtem Beispiel voran. Ein Kommentar.
In Berlin ist eine Mutter getötet worden, mutmaßlich von ihren Brüdern. Die Frau entstammte einer afghanischen Flüchtlingsfamilie. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft besteht „der Verdacht eines so genannten Ehrenmordes“, weil das Leben ihrer geschiedenen Schwester nicht den Moralvorstellungen der mutmaßlichen Täter entsprochen haben soll. Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) ordnete die Tat als „Femizid“ ein. Die SPD-Spitzenkandidatin für die Abgeordnetenhauswahl Franziska Giffey widersprach und betonte, es müsse bei „Ehrenmord“ bleiben. Linke und Feministen bringen den Begriff in den Diskurs Zwischen beiden Positionen gibt es Gemeinsamkeiten. Weder Femizid noch Ehrenmord bilden eine juristische Kategorie. Es handelt sich in beiden Fällen um eine tendenziell politisch motivierte Zuschreibung von Kriminalität. Als Femizid gilt die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts.

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