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Arbeitsgericht lehnt einstweilige Verfügung der Bahn gegen Lokführer-Streik ab

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Kein Aufatmen bei Bahn und Kunden: Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main hat am Donnerstagabend den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Lokführer-Streik abgelehnt. …
Kein Aufatmen bei Bahn und Kunden: Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main hat am Donnerstagabend den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Lokführer-Streik abgelehnt. Damit kann die Lokführergewerkschaft GDL ihren Arbeitskampf vorerst fortsetzen. Die Deutsche Bahn legte umgehend Berufung gegen die Entscheidung ein. Das Hessische Landesarbeitsgericht kündigte eine Verhandlung in zweiter Instanz für Freitagvormittag um 10.30 Uhr an. Zur Begründung des erstinstanzlichen Beschlusses hatte Gerichtssprecherin Silke Kohlschitter gesagt, dass im Eilverfahren “nicht mit hinreichender Sicherheit” festgestellt werden könne, dass mit dem Streik “unzulässige tarifpolitische Ziele verfolgt werden”. Die Deutsche Bahn hatte beim Arbeitsgericht einen Eilantrag eingereicht, um den bereits seit der Nacht zum Donnerstag laufenden dritten Streik im Personenverkehr vorläufig zu untersagen. Die Bahn wirft der GDL vor, mit dem Vertrag nicht nur bessere Arbeitsbedingungen erzwingen zu wollen, sondern auch politische und rechtliche Ziele zu verfolgen. Wie Gerichtssprecherin Kohlschitter sagte, habe die Kammer dazu festgestellt, dass das Grundgesetz “nicht nur das Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen, die auf den Abschluss eines Tarifvertrages gerichtet sind, sondern auch das Recht auf Streikmaßnahmen zur Durchsetzung der Anwendung dieses Tarifvertrages auf die Mitglieder der Gewerkschaft” schütze.

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