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Bahn wirft GDL vor

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In erster Instanz ist die Bahn mit einem Eilantrag gegen den Streik der GDL gescheitert. Der Konzern geht in Berufung und spricht von einer “Blockadehaltung” der Gewerkschaft. Die lässt weiter streiken.
In erster Instanz ist die Bahn mit einem Eilantrag gegen den Streik der GDL gescheitert. Der Konzern geht in Berufung und spricht von einer “Blockadehaltung” der Gewerkschaft. Die lässt weiter streiken. Nach der Niederlage der Deutschen Bahn vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt geht der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) weiter. Die geplante Fortsetzung der Arbeitsniederlegung bestätigte die GDL am Freitagmorgen. Am Donnerstag hatte das Arbeitsgericht einen Eilantrag der Bahn gegen den GDL-Streik abgewiesen. Eine Gerichtssprecherin begründete das damit, dass “nicht mit hinreichender Sicherheit” habe festgestellt werden können, dass mit dem Streik “unzulässige tarifpolitische Ziele verfolgt werden”. Dieses Urteil will die Bahn nun in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Hessen prüfen lassen. “Egal wie das jetzt heute ausgeht, wir müssen das versuchen”, sagte Bahn-Sprecher Achim Stauß über die Berufung im ARD-Morgenmagazin.

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