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Bundeskanzler Kurz in Falschaussage-Verfahren bereits einvernommen

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Auf Antrag seines Anwalts Werner Suppan wurde Bundeskanzler Sebastian Kurz bereits am 3. September von einem Richter …
Auf Antrag seines Anwalts Werner Suppan wurde Bundeskanzler Sebastian Kurz bereits am 3. September von einem Richter befragt. Nun ist wieder die WKStA am Zug. Wien – Im Verfahren um mutmaßliche Falschaussage von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ist jetzt wieder die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Zug. Kurz ist in dem Verfahren bereits am 3. September einvernommen worden, berichtet das Bundeskanzleramt. Der Bundeskanzler selbst, der sich derzeit in New York aufhält, wird mit einer Stellungnahme zitiert: „Ich bin froh, nach Monaten falscher Vorwürfe Anfang September mehrere Stunden die Möglichkeit gehabt zu haben, vor einem Richter zu den falschen Vorwürfen, die aufgrund einer Anzeige durch die NEOS gegen mich erhoben wurden, Stellung zu nehmen“.

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