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Bundestag stimmt über Ganztag in der Grundschule ab

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Jetzt ist der Bundestag am Zug: Der Kompromiss zum Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule soll am Dienstag (07.09.2021) im Parlament bestätigt werden.
Jetzt ist der Bundestag am Zug: Der Kompromiss zum Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule soll am Dienstag (07.09.2021) im Parlament bestätigt werden. Berlin – Der Bundestag stimmt heute über das Vermittlungsergebnis zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab. Bund und Länder hatten sich am Montagabend nach langem Streit über die Finanzierung des Vorhabens im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat buchstäblich in letzter Minute geeinigt. Beide Häuser müssen dem nun formal noch zustimmen. Das soll an diesem Dienstag bei der letzten in dieser Legislaturperiode angesetzten Bundestagssitzung ohne weitere Aussprache passieren. Voraussichtlich am Freitag ist dann der Bundesrat dran. Nach anschließender Unterschrift durch den Bundespräsidenten kann das „Ganztagsförderungsgesetz“ schließlich in Kraft treten. Der Rechtsanspruch ist ein letztes großes Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD, das die scheidende große Koalition noch umsetzt. Geplant ist, dass jedes Kind, das ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommt. In einigen Bundesländern – vor allem im Osten, in Hamburg und Berlin – gibt es schon eine dichte Ganztagsbetreuung. In anderen Ländern, etwa Baden-Württemberg, müssen noch viele neue Plätze geschaffen werden. Geschätzt wird, dass ein Bedarf von insgesamt 600.000 bis 800.000 Plätzen besteht. Über die Finanzierung des Projekts hatten Bund und Bundesländer lange gestritten.

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