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Live – Ergebnisse der Bundestagswahl 2021: Erste Zahlen da – Laschet mit Panne, Baerbock geschockt

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Die Bundestagswahl 2021 hat begonnen. Armin Laschet unterläuft bei der Stimmabgabe ein böser Patzer. Die Ergebnisse der Bundestagswahl im Live-Ticker.
Die Bundestagswahl 2021 hat begonnen. Armin Laschet unterläuft bei der Stimmabgabe ein böser Patzer. Die Ergebnisse der Bundestagswahl im Live-Ticker. >>> News-Ticker aktualisieren +++ 16.30 Uhr: Annalena Baerbock *, Spitzenkandidatin der Grünen *, hat sich in Potsdam zum Ausgang der Bundestagswahl 2021 geäußert. Dabei setzte sie auf einen Umfragen-Effekt – und zeigte sich geschockt über den Angriff auf einen Wahlstand ihrer Partei. * +++ 16.04 Uhr: Die ersten Zahlen zur Bundestagswahl 2021 sind da! Wie der Bundeswahlleiter am Sonntagnachmittag mitteilte, lag die Wahlbeteiligung vor Ort bis 14 Uhr bei 36,5 Prozent. Zum gleichen Zeitpunkt hatte die Wahlbeteiligung bei der Wahl 2017 bei 41,1 Prozent gelegen. Allerdings zählen bei den aktuellen Daten noch nicht die Briefwähler:innen rein. So erklärte Bundeswahlleiter Georg Thiel: „Die aktuell ermittelte Wahlbeteiligung liegt erwartungsgemäß unter dem Wert von 2017, da wir von einem deutlich erhöhten Anteil von Briefwählerinnen und Briefwählern ausgehen, deren Wahlbeteiligung zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Ermittlung des endgültigen Wahlergebnisses festgestellt wird.“ +++ 15.22 Uhr: SPD-Kandidat Tuna Firat aus dem Wahlkreis 185 (Offenbach) * kann sich auf Twitter einen Seitenhieb gegenüber Armin Laschet nach seiner Wahlpanne nicht verkneifen. Er twittert: „Übrigens wurde Konrad Adenauer mit einer Stimme Mehrheit der erste Kanzler Deutschlands. Armin Laschet scheitert schon an der eigenen Stimmabgabe. Soviel zum Thema Zustand der CDU und ihren historischen Vergleichen.“ +++ 14.10 Uhr: Unionskanzlerkandidat Armin Laschet hat am Sonntagvormittag bei seiner Stimmabgabe seinen Wahlzettel nach außen gefaltet und machte damit gut sichtbar, wen er gewählt hatte. Ein peinlicher Fauxpas, denn damit hat er das Grundprinzip der geheimen Wahl missachtet – zudem ging ein Foto davon durch die Medien. Doch ist seine Stimme trotzdem gültig? Dazu hat sich das Presseteam des Bundeswahlleiters via Twitter geäußert. „Ein bundesweit bekannter Politiker hat wie erwartet seine eigene Partei gewählt. Eine Wählerbeeinflussung kann darin nicht gesehen werden“, heißt es in dem Post. Der Wahlvorstand habe Wählerinnen und Wähler zurückzuweisen, die den Stimmzettel so gefaltet haben, dass die Stimmabgabe erkennbar ist. Bei einer Fehlfaltung müsse eigentlich ein neuer Stimmzettel ausgeteilt werden. Gelangt der Stimmzettel dennoch in die Urne, kann er „nicht mehr aussortiert werden und ist gültig“. +++ 13.53 Uhr: Bei der Bundestagswahl 2021 zeichnet sich in einigen Bundesländern bereits eine hohe Wahlbeteiligung ab. In Niedersachsen gaben am Sonntag zwischen 8 und 12.30 Uhr 36,56 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab, wie die Landeswahlleitung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.2017 waren es zu diesem Zeitpunkt 32,08 Prozent der Wahlberechtigten gewesen. Auch in den größten Städten Bayerns, wie in München, Würzburg, Nürnberg und Augsburg war die Wahlbeteiligung bisher höher. In Sachsen lief es dagegen etwas verhaltener an. Bis 12 Uhr haben nach Angaben von Landeswahlleiter Martin Richter in Kamenz 25,9 Prozent in den Wahllokalen abgestimmt,2017 waren es zum gleichen Zeitpunkt 27,1 Prozent. Am Nachmittag will der Bundeswahlleiter Georg Thiel die ersten offiziellen Zwischenstände zur Wahlbeteiligung präsentieren, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet. +++ 11.42 Uhr: Auch CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet hat bei der Bundestagswahl seine Stimme abgegeben. Er wählte in Aachen-Burtscheid, zusammen mit seiner Ehefrau Susanne. Ein Foto hat den Moment, in dem Laschet seinen Stimmzettel in die Urne wirft, eingefangen. Dabei kam es zu einem Fauxpas. Denn Laschet hat seinen Stimmzettel nicht richtig gefaltet und hält ihn so in die Kamera, dass die Kreuze sehr deutlich zu erkennen sind. Ein Fehler, denn wie es auf der Webseite des Bundeswahlleiters heißt, sollte der Stimmzettel in einer Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Dort steht wörtlich: „Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, wenn dieser seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder gefaltet hat oder seinen Stimmzettel so gefaltet hat, dass seine Stimmabgabe erkennbar ist oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat.

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