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Spiess-Hegglin: Buch über Landammannfeier soll erscheinen dürfen

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Im Streit um ein Buchprojekt zur Zuger Landammannfeier 2014 hat die Journalistin Michèle Binswanger einen Erfolg erzielt. Das Zuger Obergericht hat ihre Berufung gegen das vorsorgliche Verbot der Publikation gutgeheissen. Jolanda Spiess-Hegglin will das Urteil weiterziehen.
Im Streit um ein Buchprojekt zur Zuger Landammannfeier 2014 hat die Journalistin Michèle Binswanger einen Erfolg erzielt. Das Zuger Obergericht hat ihre Berufung gegen das vorsorgliche Verbot der Publikation gutgeheissen. Jolanda Spiess-Hegglin will das Urteil weiterziehen. Jolanda Spiess-Hegglin will weiter kämpfen gegen eine Publikation, die Ereignisse der skandalträchtigen Zuger Landammannfeier 2014 neu aufrollt. Zwischen den Protagonisten ist das lange juristische Nachspiel um die nie geklärten Vorkommnisse an der Zuger Landammannfeier 2014 schon länger beigelegt. Jolanda Spiess-Hegglin und Markus Hürlimann haben sich im März 2018 auf einen Vergleich geeinigt, mit dem sie Abstand nahmen von den gegenseitig angestrengten Verfahren, in denen es um mutmassliche strafbare sexuelle Handlungen bzw. um üble Nachrede und Verleumdung ging. Derzeit beschäftigt die Affäre die Gerichte noch, weil die Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger eine Publikation dazu plant, die Markus Hürlimann in den Vordergrund stellt.

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