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Bayern verteidigt strenge Corona-Regeln

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Der Verwaltungsgerichtshof hat die bayerischen Ausgangsbeschränkungen vom Frühjahr 2020 gekippt. Nun geht die Staatsregierung in…
D ie Bayerische Staatsregierung geht im Rechtsstreit über die strengen Corona-Regeln im Frühjahr 2020 in Revision. „Wir sind davon überzeugt, dass die Ausgangsbeschränkungen Ende März bis Anfang April 2020 zum Wohl und zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Bayerns in der ersten Welle der Pandemie ein wirksames und richtiges Mittel waren“, sagte Landesgesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Freitag der F.A.Z. Anfang der Woche hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof ( VGH) die Maßnahmen für unzulässig erklärt. Die Ansbacher Richter bemängelten sowohl Formfehler bei der Veröffentlichung der Beschlüsse als auch die Unverhältnismäßigkeit der Beschränkungen. In dem Verfahren ging es um die Ende März 2020 erlassene Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die vom 1. bis zum 19. April gültig war. Einzelpersonen durften ihre Wohnung oder ihr Haus damals nicht ohne triftigen Grund verlassen.

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