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Fluggäste haben bei Streik Anspruch auf Entschädigung

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Ausnahmen gibt es laut dem EU-Höchstgericht nur bei “außergewöhnlichen Umständen”. Ein Verbraucher hatte geklagt, weil sein Flug von Salzburg nach Berlin streikbedingt gestrichen wurde
Ausnahmen gibt es laut dem EU-Höchstgericht nur bei “außergewöhnlichen Umständen”.

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