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Schadenersatz – Radler stürzt auf Bodenschwelle: Zahlt die Gemeinde?

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Ein Mann stürzt auf einer Rennradtour und bricht sich das Schlüsselbein.
Köln (dpa/tmn) – Augen auf im Straßenverkehr. Das gilt auch für Radler, die sichtlich beschädigte Straßen oder solche mit Hindernissen befahren. Gemeinden müssen Straßen nicht frei von allen Gefahren halten. Schadenersatzforderungen nach einem Sturz können dann ins Leere laufen. Das zeigt ein Fall (Az.: 5 O 86/21) des Landgerichts Köln, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Mit einem Freund liefert sich ein Mann ein privates Radrennen. Mit circa 20 bis 30 km/h fuhren sie in einen Ort. Kurz nach dem Eingangsschild überfuhr der Mann eine geteerte Bodenschwelle und stürzte. Dabei brach er sich ein Schlüsselbein und beschädigte sein Rennrad stark.

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