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Bundeswahlleiter erhebt nach Berliner Wahlchaos Einspruch gegen Bundestagsergebnis

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Nach erheblichen Unregelmäßigkeiten in einigen Berliner Wahlkreisen bei der Bundestagswahl hat nun der Bundeswahlleiter Einspruch gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl eingelegt.
Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 kam es in einigen Berliner Wahlkreisen aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie aus anderen organisatorischen Gründen zu Schlangen vor Wahlräumen. Es kam daher zu teilweise sehr langen Wartezeiten, sodass in der Folge viele Wählerinnen und Wähler nicht von ihrem Wahlrecht haben Gebrauch machen können. Der Bundeswahlleiter hat deswegen am 18.

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