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Für November 2021 bis März 2022

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Anträge für Coronavirus-Hilfen aus der Neuauflage des Härtefallfonds sind ab morgen (1. Dezember) möglich. Unternehmerinnen und Unternehmer mit starken Umsatzrückgängen in den Monaten November 2021 bis März 2022 können monatlich bis zu 2.000 Euro erhalten, teilte das Finanzministerium am Dienstag mit.
Das Umsatzminus muss im November und Dezember 30 Prozent, Anfang 2021 dann 40 Prozent im Vergleich zur Vorkrisenzeit betragen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die bis zum 1.11.2021 gegründet wurden. Bei ganz jungen Unternehmen gilt die Planungsrechnung als Vergleichsbasis.

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