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Deutschland: Gesetzgeber muss Menschen mit Behinderung bei Triage schützen

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Neun Kläger hatten Sorge wegen intensivmedizinischer Empfehlungen. Laut Gericht müsse “allein nach aktueller Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden” werden
Neun Kläger hatten Sorge wegen intensivmedizinischer Empfehlungen. Laut Gericht müsse “allein nach aktueller Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden” werden Der deutsche Bundestag muss “unverzüglich” Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage treffen.

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