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NSU-Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof

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Was wusste André E. wann über die Taten des »Nationalsozialistischen Untergrunds«? Vor dem Bundesgerichtshof fordern die Bundesanwälte eine härtere Strafe für den Helfer des Trios.
André E., der 42-jährige Neonazi, um den sich an diesem Tag in Karlsruhe vor dem 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) alles dreht, ist gar nicht da: Er ist nicht im Saal und wird von seinen Anwälten vertreten. Der Senat unter Vorsitz von Richter Jürgen Schäfer verhandelt an diesem Donnerstag über die Revision von Verteidigung und Bundesanwaltschaft gegen das Urteil gegen André E. – den engsten Vertrauten der NSU-Terroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte ihn im Juli 2018 im NSU-Prozess wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahre verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft, die Verteidigung Freispruch gefordert. Waren die Freisprüche falsch? Was wusste André E. wann über den NSU und seine Taten? Wann hielt er es zumindest für möglich, dass Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt aus dem Untergrund heraus terroristische Anschläge verüben? Es geht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um die Frage des Vorsatzes. Genauer: Es geht um die Frage, ob das OLG München in seinem Urteil gegen André E. Rechtsfehler gemacht hat. Die Richter in München sprachen André E. von den Vorwürfen der Beihilfe zum versuchten Mord, der Beihilfe zum Raub und weiterer Unterstützungshandlungen frei. Die Bundesanwaltschaft hält diese Freisprüche für falsch. Die Bundesanwälte Ralf Wehowsky und Jochen Weingarten monieren, dass die Beweiswürdigung des OLG-Senats»Lücken und Widersprüche« aufweise. Sollte der BGH der Revision der Bundesanwaltschaft folgen, müsste sich André E. erneut in München vor Gericht verantworten. Ihm drohte dann womöglich eine deutlich höhere Strafe. All die Jahre an der Seite André E. lernte Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt im Frühjahr 1998 kennen, kurz nachdem die drei Neonazis untergetaucht waren. Im Untergrund gründeten Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt den»Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU). In den Jahren 2000 bis 2007 ermordete der NSU acht Männer türkischer, einen Mann griechischer Herkunft und eine Polizistin. Sie verübten zwei Bombenanschläge und 15 Raubüberfälle und verletzten Dutzende Menschen. André E. blieb all die Jahre an der Seite von Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos. Er war es auch, den Zschäpe anrief, als sich die beiden Männer im November 2011 in einem Wohnmobil in Eisenach das Leben genommen hatten und Zschäpe ihre gemeinsame Wohnung – ihre Terrorzentrale – in Zwickau in die Luft gejagt hatte. Konsequent geschwiegen André E. teilte ihre rechtsextreme Einstellung.

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