Die Verteidigung hat gegen das Urteil im Prozess um den SPD-Politiker Marcus Held Revision eingelegt. Diese müsse innerhalb eines Monats schriftlich begründet
Die Verteidigung hat gegen das Urteil im Prozess um den SPD-Politiker Marcus Held Revision eingelegt. Diese müsse innerhalb eines Monats schriftlich begründet werden, berichtete eine Gerichtssprecherin am Dienstag in Mainz. Das Landgericht hatte den ehemaligen Oppenheimer Bürgermeister und Bundestagsabgeordneten wenige Tage vor Weihnachten wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt.