Kurz vor Silvester führen mehrere Bundesländer strengere Kontaktbeschränkungen ein. Auch für das öffentliche Leben gelten vielerorts neue Vorgaben. Das betrifft Versammlungen im Freien sowie in Diskotheken.
Kurz vor Silvester führen mehrere Bundesländer strengere Kontaktbeschränkungen ein. Auch für das öffentliche Leben gelten vielerorts neue Vorgaben. Das betrifft Versammlungen im Freien sowie in Diskotheken. Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus greifen in weiteren Bundesländern härtere Maßnahmen. Strengere Kontaktbeschränkungen gelten nun auch in Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Andere Länder hatten ähnliche Maßnahmen bereits zuvor umgesetzt, um sich vor allem gegen die sehr ansteckende Omikron-Variante zu wappnen. Bund und Länder hatten sich vor Weihnachten darauf verständigt, spätestens ab dem 28. Dezember das private und öffentliche Leben weiter einzuschränken. Die Umsetzung der Regeln lag in Länderverantwortung. In ganz Deutschland gilt an Silvester ein Feuerwerksverbot. Die Ministerpräsidenten wollen am 7. Januar zusammen mit dem Bund darüber beraten, wie es in der Pandemie mit Blick auf die neue Corona-Variante Omikron weiter gehen soll. Bayern Die neuen Kontaktbeschränkungen sehen vor, dass nur noch maximal zehn Personen bei Treffen zusammenkommen dürfen – sofern sie genesen oder geimpft sind. Kinder bis 14 Jahre sind von der Regelung ausgenommen. Auch bei 2G- oder 2G-plus-Regelungen sind Kinder bis 14 künftig befreit. Die strengen Regeln für Ungeimpfte gelten weiterhin – sie dürfen sich privat nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstands und höchstens zwei Mitgliedern eines weiteren Hausstandes treffen. Diese Regel greift auch, wenn sie einer Gruppe geimpfter der genesener Personen eine ungeimpfte Person hinzukommt. Ein Zuschauerverbot gilt nicht mehr nur für große überregionale Sportveranstaltungen, sondern auch für große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Ereignisse. Tanzveranstaltungen sind verboten – auch außerhalb von Clubs und Diskotheken. An Silvester gilt ein landesweites Versammlungsverbot. Berlin Bei privaten Treffen von Geimpften und Genesenen in Innenräumen sind nur noch maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgerechnet. Bei Treffen, an denen auch Ungeimpfte teilnehmen, gilt weiterhin, dass nur Angehörige des eigenen Haushalts und maximal zwei Angehörige eines weiteren Haushalts teilnehmen dürfen. An bestimmten Orten in der Hauptstadt gilt an Silvester ein Ansammlungsverbot. Dies betrifft laut Regierung mehr als 50 Areale, darunter der Alexanderplatz, der Steinmetzkiez in Schöneberg sowie mehrere Bereich in Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg sowie Neukölln. Bereits ab dem heutigen Dienstag gilt bei Veranstaltungen im Freien – unter Voraussetzung eines Hygienekonzepts – eine Obergrenze von 3000 Teilnehmern.