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Nach Söders überraschender Ankündigung: Dürfen Bundesländer die Impfpflicht aussetzen?

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Ministerpräsident Markus Söder hat überraschend angekündigt, dass Bayern die Impfpflicht im Gesundheitswesen nicht umsetzen werde. Doch die Impfpflicht ist bereits im Gesetz verabschiedet worden. Ist ein Ausstieg in Bayern also überhaupt noch möglich?
Die Debatte um die bereits im Dezember beschlossene Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken reißt nicht ab: Erst hatte der bayerische Ministerpräsident Söder (CSU) am Montag verkündet, die Impfpflicht vorerst nicht umsetzen zu wollen, dann sprach sich auch CDU-Chef Merz für die Aussetzung der Teilimpfpflicht aus, schließlich zog Sachsen als weiteres Bundesland nach. Das Argument der Unionsparteien und der Landesregierungen: Die Umsetzung der Maßnahme könnte zu einer Abwanderung des Personals und zu einer Überlastung des Gesundheitswesens führen. Söder erklärte, es würde im Freistaat „großzügigste Übergangsregelungen“ geben, was „de facto zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs hinausläuft“. Fraglich ist jedoch, ob einzelne Landesregierungen das Gesetz einfach aussetzen dürfen, schließlich ist die Impfpflicht Sache des Bundes. Sie ist im Infektionsschutzgesetz festgelegt, nicht in den Corona-Verordnungen der Länder. Für die Umsetzung der Impfpflicht in Bayern sind grundsätzlich die Behörden der Städte und Gemeinden zuständig, wie „ZDF-heute“ berichtet: „Sie entscheiden über Maßnahmen, etwa ob bei Verstößen Bußgelder verhängt werden. Allerdings übt das Land im Bereich des Infektionsschutzes die Fachaufsicht über die Kommunen aus und kann diesen Anweisungen erteilen.“ „ZDF-heute“ kommt zu dem Schluss: „Die bayerische Landesregierung könnte auf diesem Wege den Kommunen Vorgaben machen, wie sie die Impfpflicht durchsetzen sollen – oder eben vorschreiben, dass sie zunächst überhaupt nicht durchsetzen.

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